Vor dreissig Jahren wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verabschiedet. Die Prämissen, die die Gestaltung dieses Gesetzes prägten, haben sich seither signifikant verändert. Es braucht also eine Verjüngungskur für die berufliche Vorsorge. Dennoch beobachten wir einen Reformstau. Obwohl viele Vorschläge auf dem Tisch liegen, werden immer wieder Einwände vorgebracht, die die notwendigen Reformen blockieren. Die Autoren wollen solche Mythen als Mythen entlarven und präsentieren Reformvorschläge, die sich an drei liberalen Grundprinzipien orientieren:
1. Die Versicherten sollen als mündige und eigenverantwortliche Bürger behandelt werden
Unsere heutige Gesellschaft zeichnet sich durch mehr Mobilität und Individualität aus als jene in den 1980er Jahren. Die schwache Vertretung der Destinatäre im Stiftungsrat, gemessen an der Anzahl Versicherter pro Stiftungsratsmitglied, führt jedoch dazu, dass sich Entscheide einer Vorsorgeeinrichtung zwangsläufig am „Durchschnittsversicherten“ orientieren. Den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter wird nur ungenügend Rechnung getragen. Deshalb sollten die Versicherten im gesamten Überobligatorium die Anlagestrategie selbst bestimmen und mittelfristig auch die Vorsorgeeinrichtung frei wählen können.
2. Die berufliche Vorsorge soll generationengerecht und systemkonform finanziert werden
Technische Parameter wie Mindestzins und Umwandlungssatz hängen vor allem von der Lebenserwartung und der erwarteten Kapitalmarktrendite ab, zwei Grössen ausserhalb des Einflussbereiches der Politik. Die Verankerung des Umwandlungssatzes im Gesetz führt dazu, dass dieser Parameter der Realität hinterher hinkt. Dadurch werden zu hohe Renten zugesprochen und systemwidrige Umverteilungen von jährlich 600 Mio. Fr. bis 1 500 Mio. Fr. vorgenommen. Deshalb sollte die Bestimmung des Umwandlungssatzes entpolitisiert und an den Stiftungsrat der Vorsorgeeinrichtung delegiert werden. Ebenfalls sollte der Quersubventionierung des Alterssparens durch überhöhte Risikoprämien ein Riegel vorgeschoben werden.
3. Die zweite Säule soll auf höhere Effizienz getrimmt werden
Das BVG ist historisch gewachsen und baute auf bestehenden Strukturen auf, was zur Fragmentierung und Heterogenität der Pensionskassenlandschaft führte. Diese Komplexität verteuert die berufliche Vorsorge. Massnahmen zur Steigerung der Effizienz sind nötig. Statt Leistungen in allen Details zu definieren, sollte das Gesetz Mindestbeiträge vorgeben und potenzielle Kosten für die öffentliche Hand minimieren. Um einen echten Vergleich von Verwaltungskosten und Deckungsgraden zu ermöglichen, sollten diese genau und allgemeinverbindlich definiert werden. Schliesslich sollten eine Zentralisierung der Aufsicht und der Verzicht auf die Sonderbehandlung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen gleiche Voraussetzungen für alle Vorsorgeeinrichtungen schaffen.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in dem soeben erschienenen Buch «Verjüngungskur für die Altersvorsorge».