Für die Frage, wie stark ein Finanzausgleich den Standortwettbewerb potenziell abschwächt, ist die «Grenzabschöpfungsquote» eine wichtige Analysegrösse. Sie sagt aus, um wie viele Rappen die Zahlungsverpflichtung einer Gebergemeinde steigt bzw. der Zuschuss an eine Empfängergemeinde sinkt, wenn ihre Pro-Kopf-Steuerkraft um einen Franken steigt. Obwohl man beim Wort «Abschöpfung» eher an ressourcenstarke Gemeinden denkt, die sich ja in gewissen Kantonen (teilweise zurecht) beklagen, der Kanton schröpfe sie zu stark, sind von sehr hohen Grenzabschöpfungsquoten (über 80%) einzig ressourcenschwache Gemeinden betroffen. Quoten um 100% sind meist Folge der sogenannten Mindestausstattung. Diese definiert das Mindestmass an finanziellem Ertrag, das der Kanton seinen Gemeinden garantiert, und wird in Prozent der durchschnittlichen Steuerkraft aller Gemeinden (des Kantons) ausgedrückt. Eine solche Massnahme ist vor dem Hintergrund der interkommunalen Solidarität gut und recht, sie bedeutet aber auch: Solange sich die Steuerkraft einer Gemeinde unterhalb dieser Mindestausstattung befindet, wird ein Anstieg der Steuerkraft 1:1 zunichte gemacht durch den Rückgang der Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Eine solche Gemeinde hat also, rein finanzpolitisch gesehen, nichts davon, wenn sie über attraktive kommunale Angebote oder niedrige Steuern zahlungskräftige Einwohner oder Unternehmen anziehen kann, ja, sie verliert sogar, da sie womöglich Zusatzausgaben getätigt hat oder (zumindest kurzfristig) auf Steuereinnahmen verzichten muss.
Eine solche Situation sollte für möglichst wenige Gemeinden eintreffen. Die Grafik zeigt aber, dass Grenzabschöpfungsquoten von 80% bis 100% (und in Einzelfällen sogar mehr) keine Seltenheit, sondern sogar sehr weit verbreitet sind:
- Im Kanton Zürich gilt eine Mindestausstattung von 95%. 139 der 171 Gemeinden, in denen immerhin 56% der gesamten Kantonsbevölkerung leben, erreichen diesen Wert nicht aus eigener Kraft und sind folglich mit einer Grenzabschöpfung von 100% konfrontiert.
- Im Kanton Schwyz sind 24 der 30 Gemeinden davon betroffen. Die Mindestausstattung liegt dort zwar viel tiefer in Zürich – das lässt sich aber mit dem durch die drei extrem reichen Höfner Gemeinden nach oben verzerrten Durchschnittswert erklären, weshalb trotzdem ein Grossteil der Gemeinden unter dem so definierten Wert liegt.
- Aufgrund einer Spezialregel sind in Baselland nicht nur die Empfängergemeinden mit sehr hohen Grenzabschöpfungsquoten konfrontiert, sondern auch ein erheblicher Teil der Gebergemeinden.
- Appenzell Innerrhoden, Uri, St. Gallen und Thurgau schneiden nur darum etwas weniger schlecht ab als die oben genannten Kantone, weil ihre Gemeindelandschaft verhältnismässig homogen ist und die gewährten Garantien darum einen nicht ganz so grossen Teil der Gemeinden betreffen.
- Auch in weiteren Kantonen gilt für über die Hälfte aller Gemeinden (und mindestens einen Drittel der Einwohner): Finanzpolitisch gibt es keinen Grund, sich um Attraktivität zu bemühen.
Wer die Rangliste etwas genauer anschaut, dem fällt aber auf: Unter diesen Kantonen befindet sich kein einziger aus der Westschweiz. Zwischen der Westschweiz und der Deutschschweiz (inkl. Tessin) tut sich ein unübersehbarer Röstigraben auf. Der einzige Deutschschweizer Kanton, der sich (neben GL, in dem derzeit gar kein Ressourcenausgleich zwischen den drei grossen Gemeinden durchgeführt werden muss) in der Spitzengruppe halten kann, ist Schaffhausen. Seine Mindestausstattung liegt bei vergleichsweise tiefen 73%. 9 von 27 Gemeinden liegen unter diesem Wert. Da es sich dabei aber ausschliesslich um sehr kleine Gemeinden handelt, sind nur 9% der Kantonsbevölkerung von einer 100-prozentigen Grenzabschöpfung betroffen. Bei den Westschweizer Kantonen sind solch niedrige Werte eine Selbstverständlichkeit. Sie verzichten entweder gänzlich auf eine Mindestausstattung (FR, VD), oder sie garantieren eine moderate Mindestausstattung kombiniert mit einem zweistufigen oder progressiven Ressourcenausgleich (GE, JU, NE, VS), der dazu führt, dass nur für die allerärmsten Gemeinden Grenzabschöpfungen über 80% reduzieren.
Zusammengefasst: Während der Ressourcenausgleich in der Deutschschweiz und im Tessin beinahe 60% (!) aller Gemeinden dem Standortwettbewerb komplett oder fast komplett entzieht, wovon immerhin 41% der Einwohner in diesen Kantonen betroffen sind, beträgt dieser Anteil (sowohl für Gemeinden als auch für Einwohner) in den mehrheitlich französisch sprechenden Kantonen nur 5%. Das ist ein riesiger Paradigmenunterschied, der umso mehr erstaunt, als ja die Gemeindeautonomie vor allem in der Deutschschweiz als unantastbar gilt, während das Thema in der französischen Schweiz deutlich pragmatischer gehandhabt wird. Daran zeigt sich einmal mehr, dass Gemeindeautonomie oft falsch verstanden wird, nämlich als Existenzgarantie für alle statt als Bestreben um grösstmögliche Kompetenzen und Eigenverantwortung.