Risiken und Nebenwirkungen von Subventionen werden oft unterschätzt. Meist profitieren nur wenige davon, während die Kosten auf viele verteilt werden. Zudem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Subventionen oftmals unvorteilhaft: Sie gehen regelmässig mit Mitnahme- und Crowding-out-Effekten einher, verzerren die Märkte und führen so zu einer ineffizienten Allokation knapper Ressourcen. In der neusten Avenir-Suisse-Studie «Die Schweiz – das Land der Subventionen» thematisiert Samuel Rutz das in der Schweiz fehlende Bewusstsein für die potenzielle Schädlichkeit von Subventionen und skizziert sechs mögliche Reformschritte.
Subventionen – in der EU auch als Beihilfen bezeichnet – umfassen dabei jegliche wirtschaftlichen Vorteile, die der Staat ausgewählten Unternehmen zukommen lässt, von denen diese unter normalen Marktbedingungen nicht profitieren würden. Neben klassischen staatlichen Direktzahlungen gehören insbesondere auch öffentliche Darlehen zu nichtmarktüblichen Konditionen, Staatsgarantien und Bürgschaften, Steuervergünstigungen sowie Finanzspritzen zugunsten von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen dazu.
Corona-Booster für Subventionen
Besonders mit den Pandemie-Massnahmen sind Subventionen wieder salonfähig geworden und werden von der Politik reflexartig als Allheilmittel propagiert. Während auf Bundesebene die Vergabe von Subventionen zumindest in Teilaspekten geregelt ist, gibt es auf der Ebene der Kantone und Gemeinden faktisch keine subventionsrechtlichen Schranken. So finden sich in den Kantonen noch immer verschiedene Subventionsregimes, die aufgrund ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkungen in unseren Nachbarländern längst abgeschafft wurden. Zu denken ist etwa an Staatsgarantien für Kantonalbanken oder Steuerbefreiungen für staatsnahe Unternehmen.
Alte Zöpfe abschneiden
Nicht nur gehen Subventionen regelmässig mit Marktverzerrungen einher. Sie stellen für ein Land, das auf einen möglichst ungehinderten Marktzugang im Ausland angewiesen ist, zunehmend einen Risikofaktor dar: Staatlich subventionierte Unternehmen sind in vielen Regionen der Welt immer weniger willkommen. So auch in der EU – noch immer die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz –, die unlängst ein Weissbuch zum Umgang mit Binnenmarktverzerrungen durch drittstaatliche Subventionen veröffentlicht hat. Reformen sind deshalb im ureigensten Interesse der Schweiz.
Die folgenden Reformschritte sollten ins Auge gefasst werden:
- Voraussetzung, um über die Sinnhaftigkeit einzelner Subventionen zu entscheiden, ist Transparenz. Während auf Bundesebene in Teilbereichen Transparenz herrscht, sind Beihilfen auf kantonaler Ebene systematisch zu erfassen.
- Prüfung von Subventionen auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen – insbesondere auch auf Ebene der Kantone.
- Verfalldatum für Subventionen («Sunset-Klausel»). Die disziplinierende Wirkung dieser Massnahme könnte überdies mit dem «One in, one out»-Prinzip verstärkt werden.
- Keine neuen Subventionen für international tätige Unternehmen als Kompensation für die anstehende Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15%.
- Keine subventionsbedingten Wettbewerbsvorteile für Bund, Kantone, Gemeinden sowie öffentliche Unternehmen bei der Ausübung privatwirtschaftlicher Tätigkeiten (Prinzip der «Competitive neutrality»).
- Sollte mit den vorgängigen Massnahmen nicht genügend disziplinierender Druck erzeugt wer-den können, ist die Einführung eines eigenständigen schweizerischen Beihilferechts nach dem Muster des EU-Beihilferechts oder der britischen «Subsidy Control Bill» zu prüfen.