Auch die Verwaltung betreibt Lobbyismus
Während der Lobbyismus über Standesregeln, Lobbyregister oder die Offenlegung von Interessenbindungen unter Kontrolle gebracht werden soll, gibt es gegenüber den Regulierungsaktivitäten der Verwaltung bisher keine Waffen. Einziger Schutz vor dieser Art der Einflussnahme ist die Eindämmung der Regulierungsdichte.
,
Rudolf Walser