Reiche Gemeinden haben im Kanton Zürich nichts zu lachen. Von jenen Steuererträgen, die den kantonalen Pro-Kopf-Schnitt übersteigen, müssen sie über den Finanzausgleich 70% an ressourcenschwache Gemeinden abgeben. In keinem anderen Kanton liegt dieser Abgabesatz auch nur über 40%, in einigen sogar bei 0%. Zürcher Gemeinden mit hoher Steuerkraft haben also kaum etwas davon, wenn sie für Firmen und Personen noch attraktiver zu werden.
Die Zahl 70% Abgabe der Steuererträge
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