Vor 20 Jahren bewahrte das Bundesgericht den Kanton Wallis vor einem Bail-out der zahlungsunfähigen Gemeinde Leukerbad und stärkte damit nachhaltig die Gemeindeautonomie in der Schweiz. Im Urteil 2C.4/1999 (und weiteren Verdikten) befanden die Richter, dass der Kanton mit seiner Gemeindeaufsicht nicht für die Interessen der Investoren einstehen müsse. Die Gläubiger mussten damals auf über 137 Mio. Fr. bzw. 78% ihrer Forderungen verzichten.
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