Die Zahl

100 Personen muss eine Siedlung haben, damit der Bund dem ÖV zu diesem Ort eine «Erschliessungsfunktion» zuerkennt und somit die Betriebskosten mitfinanziert. In dünn besiedelten Kantonen übernimmt der Bund bis zu 80% der (meist drastischen) Kostenunterdeckung beim Betrieb des ÖV.