Die hohen Verluste einzelner Stromkonzerne haben Schweizer Politiker aufgeschreckt. Verschiedene Lösungsansätze wurden lanciert – im Kern geht es um Subventionen, Quoten für inländische Energie oder Steuern für «dreckigen Strom» aus dem Ausland. Mit Schlagworten wie «Systemrelevanz», «Blackout» und der Drohung eines Verkaufs der Wasserkraftwerke ins Ausland wird Politik gemacht. Am Ende sollen Kleinbezüger von Strom und Steuerzahler die Zeche begleichen.
Einzelne sehen das Scheitern des neoliberalen Modells damit bestätigt – sie könnten nicht weiter danebenliegen: Es ist gerade das Zuwenig an Markt, das zur aktuellen Misere geführt hat. Der Grosshandelspreis für Strom in Europa ist das Ergebnis einer Melange von nationalen Energiepolitiken, die allesamt den Markt so stark verzerrt haben, dass der Preis seine Lenkungsfunktion nicht mehr wahrnehmen kann.
Aktionäre zu retten, ist keine Energiepolitik
Auf gesamteuropäischer Ebene führten die Marktverzerrungen zu einem Ausbau der Kapazitäten, welche die Nachfrage bei weitem übersteigen. Auch in der Schweiz wurde schon einmal vor einer zukünftigen Stromlücke gewarnt, um den Bau neuer Anlagen zu legitimieren. Damals überwog die Skepsis – und auch heute ist es nicht ratsam, in vorauseilenden Aktivismus zu verfallen. Viele Stromfirmen sind Aktiengesellschaften und sollten auch so behandelt werden. Zeigen die Sanierungsbestrebungen keine Wirkung, so sollte ein Stromkonzern Konkurs gehen können. Die vorgängige Bildung einer Auffanggesellschaft begünstigt nur die Eigner.
Es ist jedoch nicht Staatsaufgabe, Aktionäre vor einem allfälligen Totalverlust zu bewahren. Entwirrt man die komplizierten Beteiligungsverhältnisse, so beträgt der Anteil Privater an Alpiq rund 63 Prozent. Von den grossen Stromkonzernen ist einzig Axpo zu 100 Prozent in der Hand der Kantone. Bei allen anderen Unternehmen liegt der Staatsanteil zwischen 68 Prozent (BKW) und 92 Prozent (Repower). Die Annahme «Am Ende bezahlt sowieso der Staat» stimmt somit nicht ganz.
Auch das Argument der Systemrelevanz von AKW verfängt nur bedingt. Gösgen und Leibstadt sind eigenständige Aktiengesellschaften, an denen die grösseren Energieunternehmen beteiligt sind. Sollte einer der Eigentümer aufgrund eines Konkurses ausfallen, so würden die verbleibenden Aktionäre den Betrieb wohl trotzdem weiterführen. Mühleberg, das vollständig im Besitz von BKW ist, soll planmässig 2019 abgeschaltet werden. Es kann erstens davon ausgegangen werden, dass dadurch keine Stromknappheit entsteht, da es sich um ein vergleichsweise kleines Werk handelt. Zweitens scheint die Finanzierung der Nachbetriebs- und Rückbauphase gesichert zu sein.
Beznau 1 und 2 sind in alleinigem Besitz von Axpo und damit zu 100 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand. Schafft Axpo den Turnaround nicht, sollten die bisherigen Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Die fünf Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen halten direkt oder indirekt rund 95 Prozent der Anteile und profitierten damit auch am meisten von den in guten Jahren reichlich ausgeschütteten Dividenden.
Das EU-Stromnetz schützt vor Versorgungsengpässen
Ob sich in einem solchen Szenario der Weiterbetrieb von Beznau rechnet, ist offen. Es ist aber zu vermuten, dass die Überlegungen am Ende zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei Mühleberg führen. Selbst dann dürfte es jedoch kaum zu einem Blackout in der Schweiz kommen. Denn auf absehbare Zeit gibt es im europäischen Strommarkt genügend Energie. Es ist deshalb weder nötig noch ökonomisch sinnvoll, in der Schweiz neue Kraftwerke zu bauen. Hingegen ist es ratsam, in die grenzüberschreitende Transformatoren-Kapazität zu investieren. Die engere Einbindung der Schweiz ins europäische Stromnetz ist der effizienteste und beste Schutz vor Versorgungsengpässen.
Dieser Beitrag ist in der «Handelszeitung» vom 31. März 2016 erschienen.