Seit je haben grosse liberale Ökonomen wie etwa Friedrich August von Hayek oder James Buchanan nicht nur über Angebot und Nachfrage nachgedacht, sondern auch über die besten, freiheitsverträglichsten Wege, um in einer Gesellschaft zu kollektiven Entscheiden zu kommen. Denn Liberale beschäftigt naturgemäss erstens, was überhaupt durch das Kollektiv entschieden werden und nicht dem Einzelnen überlassen werden soll, und zweitens, wie die Abstimmungsprozeduren gestaltet werden müssen, damit die Individualrechte jedes Einzelnen möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden.
Demokratisches Ärgernis
Die Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative ist dafür ein interessantes Beispiel. Ihr Ausgang wurde unter verschiedensten Aspekten kritisiert. Zur Sprache kamen ihr Mangel an Flexibilität, Fragen der konkreten Umsetzung, die Unklarheiten bis zur Inkraftsetzung oder die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Dagegen blieb es um das staats-, ja demokratiepolitische Ärgernis dieser Abstimmung erstaunlich still: Wie die abgebildete Grafik und die Karte zeigen, haben im grossen Ganzen jene Gemeinden für die Initiative gestimmt, deren Anteil an Zweitwohnungen unter 20% liegt.
Für sie sind Zweitwohnungen keine Quelle des Wohlstands, und sie müssen auch nicht damit rechnen, dass sie bald an die Grenze von 20% stossen. Umgekehrt haben Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil über 20% liegt, die Initiative fast geschlossen abgelehnt. Auch Gemeinden, in denen der Anteil zwischen 15% und 20% liegt, waren übrigens mehrheitlich gegen die Initiative. In ihnen darf zwar nach Inkrafttreten der 20%-Grenze weiter gebaut werden, aber eben nicht mehr lange.
Solche Abstimmungsergebnisse, in denen nicht einfach eine Mehrheit einer Minderheit ihren Willen aufzwingt, sondern in denen die Mehrheit einer Minderheit Lasten aufbürdet, die sie selbst nicht mitträgt, strapazieren die Demokratie. Wenn man mit Recht fordert, die Demokratie dürfe keine Tyrannei der Mehrheit sein, sondern müsse auf die Minderheit Rücksicht nehmen, gilt das in diesem Fall erst recht. Und genauso sollte das Postulat, Mehrheiten dürften nicht einfach über die universellen Menschenrechte hinwegfegen, mit Blick auf den Eigentumsschutz im Inland ernst genommen werden.
Problematische Form der Majorisierung
Dass sich eine Mehrheit gegen eine regionale, religiöse, wirtschaftliche oder politische Minderheit durchsetzt, gehört zum Wesen der Demokratie – solange die Mehrheit vom Entscheid gleichermassen betroffen ist. Der sogenannte Röstigraben ist ein typischer Ausdruck davon. Er zeigte sich bei der Abstimmung über die Buchpreisbindung, die gleichentags wie jene über die Zweitwohnungen erfolgte. Die Romands sind mehrheitlich für, die Deutschschweizer mehrheitlich gegen die Buchpreisbindung, aber wie immer das Resultat ausfällt, trifft es am Schluss alle ziemlich gleichmässig. Die hier thematisierte zweite Form der Majorisierung einer Minderheit ist dagegen anderer Natur. Sie liegt vor, wenn beispielsweise in einem Land mit Meeresanschluss die Menschen im Landesinnern den Ausschlag geben für eine Regelung, die allein die Küstenbewohner ausbaden müssen, wenn das klare Ja der Männer zu etwas, dessen Konsequenzen hauptsächlich oder ausschliesslich die Frauen zu tragen haben, das knappe Nein der Frauen dominiert, oder wenn die ärmeren Schichten mit ihrer Mehrheit etwas durchsetzen, das sie selbst nicht betrifft.
Eine Rechtfertigung für solche Majorisierung lautet, es gehe bei solchen Abstimmungen um kollektive Güter, etwa eine unberührte Landschaft, weswegen jene, die nur indirekt betroffen sind (etwa, wenn sie zwei Wochen Ferien in den Bergen verbringen), legitimiert seien, auch mitzustimmen. Dieses Kollektivgüter-Argument ist ein gefährliches Einfallstor für staatlichen Interventionismus, weil in fast jedem Gut ein klein wenig von einem Kollektivgut steckt. Die andere Rechtfertigung lautet, bei der unterlegenen Gruppe gebe es ja auch einige, die im Sinne der nationalen Mehrheit gestimmt hätten – als ob sich nicht immer einige Leute finden liessen, die gegen den Mainstream der eigenen Gruppe stimmen.
Verdorbenes Rechtsgefühl
Friedrich August von Hayek hat die Problematik der Majorisierung in einem Artikel in den «Schweizer Monatsheften» (heute «Schweizer Monat») vom November 1952 über «Die Ungerechtigkeit der Steuerprogression» schon früh thematisiert. Er schrieb dort, man dürfe nur auf eine wirkliche Verantwortlichkeit der Finanzpolitik hoffen, wenn die Mehrheit wisse, dass die Staatsausgaben aus ihren eigenen Taschen bestritten würden, und wenn sie nicht glaube, darüber entscheiden zu können, was andere Leute zu bezahlen hätten. Hayek betonte, dass es dabei letztlich um ein moralisches Prinzip gehe. Für ihn ist es ein Grundsatz der Billigkeit, dass die Majorität, die etwas festsetzt, es auch selbst mittragen muss.
Allerdings meinte er, es werde lange brauchen, «bevor sich auf diesem Gebiet das durch lange Jahre der Demagogie verdorbene natürliche Rechtsgefühl wieder durchsetzt». Tatsächlich stellt sich die Frage heute vielleicht noch mehr als damals und eben nicht nur in Steuerfragen, sondern, wie das Beispiel der Abstimmung vom 11. März zeigt, ganz grundsätzlich: Wie kann man Demokratie so gestalten, dass nicht Mehrheiten Minderheiten mit Regeln oder Steuern belasten, die sie selbst in keiner Weise zu tragen haben und von denen sie glauben zu profitieren – letztlich auf Kosten der Minderheit?
Dieser Artikel erschien in der Neuen Zürcher Zeitung vom 28. April 2012.
Mit freundlicher Genehmigung der Neuen Zürcher Zeitung.