Um die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmenden zu fördern, wird oft eine Senkung der Sozialabgaben gefordert. Denn bei einem BVG-Minimalplan steigen die Altersgutschriften mit zunehmendem Alter, und zwar von 7% des versicherten Lohns für 25-Jährige auf 18% für Beschäftigte zwischen 55 und 65 Jahren. Diese Unterschiede mögen beträchtlich erscheinen, doch man muss sie in den richtigen Kontext setzen.
Erstens betreffen die Altersgutschriften im BVG nur den Lohn oberhalb des Koordinationsabzugs von derzeit 26’460 Franken pro Jahr. Zweitens werden die Altersgutschriften paritätisch finanziert, das heisst, der Arbeitgeber muss lediglich die Hälfte der Lohnbeiträge tragen. Und drittens kann es zwar manchmal vorkommen, dass eine 25-jährige Person die gleichen Aufgaben wie ihr 50-jähriger Kollege erledigt, doch in vielen Berufen, die Erfahrung erfordern, ist es selten, dass man einen alten Hasen durch einen Grünschnabel ersetzen kann.
70 Franken Unterschied pro Monat
Vergleicht man beispielsweise eine 55-jährige Person mit einer 45-jährigen, die beide den Schweizer Medianlohn verdienen, so beträgt die Differenz bei den vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträgen gerade mal 70 Franken pro Monat, was etwa 1% des Lohns entspricht. Aber würde ein Arbeitgeber angesichts des gegenwärtigen Fachkräftemangels wegen einer so geringen Differenz auf die Einstellung einer kompetenten Fachkraft verzichten? Und selbst wenn dieser Lohnunterschied entscheidend wäre, wäre der potenzielle Arbeitnehmer dann nicht bereit, ihn selbst zu tragen? Denn letzten Endes landet dieses Geld ja auf seinem Vorsorgekonto, von dem er in weniger als zehn Jahren beim Eintritt in den Ruhestand profitieren wird.
Woher kommt also die Vorstellung, ältere Arbeitnehmende seien teurer? Häufig sind es weniger die unterschiedlichen Sozialabgaben als die Lohnunterschiede, die bewirken, dass gewisse ältere Arbeitnehmende mehr kosten. Diese höheren Löhne müssen jedoch in Relation zu ihrem Mehrwert betrachtet werden. Würden Sie beispielsweise bei einer Scheidung einem kostengünstigen Hochschulabgänger gegenüber einem gestandenen
Anwalt mit jahrelanger Erfahrung, der 20% teurer ist, den Vorzug geben? Doch es gibt auch Situationen, in denen das höhere Gehalt älterer Arbeitnehmender nicht unbedingt auch eine höhere Leistung widerspiegelt.
Fast ein Viertel aller Unternehmen wenden immer noch altersabhängige Lohntabellen an. Und knapp zwei Drittel aller Unternehmen gewähren zusätzliche Ferienwochen, beispielsweise ab 50 Jahren. Eine Woche Ferien entspricht jedoch fast einem Fünfzigstel eines Jahres und somit 2% Mehrkosten, die ausschliesslich vom Arbeitgeber getragen werden. Natürlich sind solche Massnahmen Ausdruck einer Personalpolitik, die Mitarbeitende mit fundierten Kenntnissen über Produkte, Kunden und Lieferanten schonen und an sich binden möchte. Aber auch eine attraktive berufliche Vorsorge spielt bei der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle. Dennoch ist die Forderung nach der Abschaffung der Altersstaffel bei den Löhnen oder zusätzlicher Ferienwochen deutlich seltener zu hören als der Ruf nach einer Glättung der Altersgutschriften.
8% weniger für Pensionierte
Die Altersgutschriften steigen nur bis zum Alter von 65 Jahren, ab 66 fallen sie weg, da die berufliche Vorsorge dann nicht mehr obligatorisch ist. Dasselbe gilt für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Und bei den anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) ist lediglich der Lohnanteil über 1400 Franken im Monat beitragspflichtig. Dieser Freibetrag ist umso bedeutender, als der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von Personen über 65 Jahren bei etwa 40% liegt. Wer in diesem Alter eine Teilzeitstelle hat, die für eine Vollzeitstelle den Medianlohn zahlt, hat somit nur auf 1300 Franken pro Monat Lohnbeiträge zu entrichten. Arbeitet diese Person Vollzeit, so kostet sie den Arbeitgeber 8% weniger als jemand im Alter von 55 Jahren. Bei einem Medianlohn spart ein Arbeitgeber mit einem Rentner etwa 6700 Franken pro Jahr und somit fast einen Monatslohn.
Diese Beispiele zeigen: Unterschiede bei den Sozialabgaben sind ein schlechter Vorwand, um ältere Arbeitnehmende nicht einzustellen. Oft wiegen bei diesen Entscheidungen Vorurteile, mangelnde Kompetenzen oder die Lohnerwartungen viel schwerer als die geringen Unterschiede bei den Sozialabgaben. Und bei den über 66-Jährigen fällt dieser Unterschied sogar zugunsten der Rentner aus.
Dieser Beitrag ist in der Märzausgabe der Zeitschrift «Schweizer Personalvorsorge» erschienen.