Wie das Zusammenspiel von Einkommens-, Unternehmens- und Vermögenssteuern bereits heute das vererbte Vermögen stark belastet.
In der Schweiz werden Erbschaften an direkte Nachkommen in vielen Kantonen nicht, oder nur wenig besteuert. In der aktuellen Diskussion rund um die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer geht oft vergessen, dass das vererbte Vermögen im Verlauf der Jahre bereits mehrmals durch andere Steuern erfasst wurde – so sehr, dass die kumulierten Steuersätze auch ohne Erbschaftssteuer prohibitiv hoch sein können.
Wie hoch genau? Die Grafik illustriert das hypothetische Beispiel einer Stadtzürcherin, die bereit wäre, heute etwas mehr zu arbeiten, um das zusätzlich verdiente Geld zu investieren und in 30 Jahren zu vererben. In einer Welt ohne jegliche Steuern würden aus 10‘000 Fr., die während 30 Jahren zu einer Rendite von 4% pro Jahr investiert werden, 31‘200 Fr. Wie viel die Erben tatsächlich erhalten werden, hängt von nicht weniger als drei Steuersätzen ab:
- Zuerst ist die Einkommenssteuer fällig. Ihr maximaler Grenzsteuersatz beträgt in der Stadt Zürich 36%, was in unserem Beispiel das Endvermögen um 11‘300 Franken reduziert .
- Auf dem investierten Kapital ist noch eine Vermögenssteuer von 0,6 % zu entrichten. Auf die Laufzeit der Investition aufsummiert, macht dies 3‘200 Fr.
- Die Erträge der Investition werden auf Unternehmensebene mit der Unternehmensgewinnsteuer laufend besteuert. In der Stadt Zürich beträgt der Satz 21 % und reduziert das über 30 Jahre angehäufte Vermögen um weitere 3‘500 Fr. .
Nach dieser dreifachen Besteuerung werden den Erben noch 13‘200 Franken verbleiben, rund 58% weniger als in der steuerlosen Welt – auch ohne Erbschaftssteuer. Eine Steuerbelastung von 58% kann kaum als «steuerfrei» bezeichnet werden.
Wäre zusätzlich noch eine Kapitalgewinnsteuer von 25 % fällig, wie ursprünglich für die Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagen, erhöhte dies die Gesamtsteuerbelastung nach 30 Jahren um weitere 2‘700 Fr. Eine Erbschaftssteuer von 20 % würde schliesslich die vererbbare Summe um weitere 6,7 % reduzieren. Statt 31‘200 Fr. in einer steuerlosen Welt blieben den Erben lediglich noch 8‘400 Fr. übrig. Dies entspräche einer Steuerbelastung von 73 %.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in der neuen Avenir-Suisse-Publikation «Kapital und Kapitalsteuern» (12. Mai 2015).