Die Voraussetzungen für den Erhalt der Schweizer Staatsbürgerschaft sind – verglichen mit anderen Staaten – strikt. Bemerkenswert ist, dass ungefähr 25% der Schweizer Wohnbevölkerung Ausländer sind, die arbeiten, Steuern bezahlen und dem Schweizer Recht unterstellt sind. Gemäss liberaler Auffassung gilt: Wer zur Finanzierung des Staates beiträgt, sollte auch das Recht haben, an dessen Führung zu partizipieren («no taxation without representation»). Die Ausgestaltung der Staatsbürgerschaft ist ein politischer Entscheid, variabel bezüglich der Epoche und der Umstände. Es ist an der Zeit, verstärkt über die bessere Integration der ausländischen Wohnbevölkerung nachzudenken, insbesondere mittels der Zuerkennung politischer Rechte.
Erfolgreiche Ausländerintegration
In den Kantonen Waadt und Freiburg finden am 28. Februar 2016 Kommunalwahlen statt. Die Besonderheit dieser beiden Kantone: Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft verfügen in ihren Wohnsitzgemeinden – eine gewisse Wohnsitzdauer wird vorausgesetzt – über das aktive und passive Wahlrecht. Die Kantone Waadt und Freiburg sind zwei von sechs Schweizer Kantonen (neben Neuenburg, Jura, Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden), die auf kommunaler Ebene politische Rechte für Ausländer vorsehen. Der Kanton Genf gewährt seiner ausländischen Einwohnerschaft das Stimm- und das aktive Wahlrecht, jedoch (noch) nicht das passive Wahlrecht.
Hinsichtlich der Ausländerintegration ist der «Röstigraben» offensichtlich. Während die politischen Rechte den Ausländern in der französischen Schweiz prinzipiell gewährt werden (eine Ausnahme bildet der Kanton Wallis), weisen die Deutschschweizer Kantone dieses Prinzip – in den letzten zehn Jahren in Abstimmungen über zwanzig Mal – beinahe systematisch zurück. Einzig die besonders föderalistischen Kantone Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden bilden eine Ausnahme, indem sie ihren Gemeinden hinsichtlich der Einführung dieser Rechte Autonomie zuerkennen.
Kommunales Ausländerwahlrecht als pragmatische Lösung
Gleichwohl bildet die Wahl eines Ausländers, selbst da, wo sie vorgesehen ist, eine Ausnahme. In der Studie «Passives Wahlrecht für aktive Ausländer» (2015) zählte Avenir Suisse in den Gemeinden mehrere Dutzend gewählte Exekutivpolitiker mit ausländischer Staatsbürgerschaft (und einige hundert Ausländer in den kommunalen Parlamenten). Die Gewährung dieser Rechte an Ausländer führte nicht zur Revolutionierung des Milizsystems auf lokaler Ebene. Allerdings stellt die Tatsache, dass nur wenige Ausländer politische Ämter inne haben, überhaupt kein Problem dar; so sieht sich auch keiner der Kantone, der den Ausländern diese Rechte gewährt, veranlasst, diese Rechte wieder abzuschaffen. Diese Lösung ermöglicht es Ausländern, sich aktiv für die Gemeinschaft einzusetzen, ohne die lange Frist für eine Einbürgerung abwarten zu müssen. Warum sich also gegenüber diesen Ressourcen und Kompetenzen verschliessen, wenn die Kandidaten für politische Funktionen im Milizsystem oft fehlen?
Politische Rechte waren nicht immer an den Pass gebunden
Trotz dieser Vorteile begünstigt die aktuelle Stimmung in der Schweizer Politik die Einführung politischer Rechte für Ausländer wenig. Der Besitz eines Schweizer Passes gilt immer noch als absolute Zauberformel, als unverzichtbare Vorbedingung für das aktive und passive Wahlrecht. Die Frage ist berechtigt: Falls ein Ausländer in der Schweiz politische Rechte ausüben möchte, warum bürgert er sich dann nicht ein? Gleichwohl war die formelle Staatsbürgerschaft nicht immer an die Nationalität gebunden. Die Schweizer Kantone des 19. Jahrhunderts gewährten ansässigen Schweizer Staatsbürgern, die aus einem anderen Kanton stammten, das Stimmrecht nicht: Ein in Genf ansässiger Zürcher konnte folglich nicht in Genf abstimmen. Aufsehenerregender – und aus heutiger Sicht unverständlich: Die Schweizer Frauen mussten auf Bundesebene, trotz des Besitzes eines Schweizer Passes, bis 1971 auf ihr Stimmrecht warten.
Zur Zeit der Antike setzte das Römische Reich die Staatsbürgerschaft (und die damit verbundenen Rechte) sehr geschickt als politische Waffe zur Integration der zahlreich unterworfenen Individuen und Völker ein. In Ciceros berühmten Anklageschrift «In Verrem» aus dem Jahre 70 v. Chr. wirft er dem korrupten Statthalter Verres von Sizilien vor, mit der Kreuzigung eines römischen Staatsbürgers dessen grundlegende Bürgerrechte missachtet zu haben. Das Beispiel zeigt, dass die formelle Definition der Staatsbürgerschaft mittels der Gewährung politischer Rechte ein Machtinstrument des Staates ist, variabel bezüglich der Epoche und der Umstände.
Ausländer in der Schweiz und Auslandschweizer
Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) lebten Ende 2014 ungefähr zwei Millionen Ausländer in der Schweiz (dies entspricht, bei einer Wohnbevölkerung von 8.24 Millionen, einem Ausländeranteil von 24,3%). Für die überwiegende Mehrheit der Ausländer gilt, dass sie zwar in der Schweiz Steuern zahlen, jedoch nicht in der Schweiz abstimmen. Das Ende der Zunahme der Anzahl Auslandschweizer war zum selben Zeitpunkt nicht absehbar. Ende 2014 erhob das BFS die konstant zunehmende Zahl von 746’900 Auslandschweizern. Für einen Grossteil der Auslandschweizer gilt, dass sie in der Schweiz zwar nicht steuerpflichtig sind, in der Schweiz aber trotzdem die politischen Rechte ausüben dürfen. Betreffend den Kanton Genf, stellte der «Tribune de Genève» kürzlich fest, dass nahezu 34% der eigentlich steuerpflichtigen Haushalte von der Steuerpflicht befreit wurden (das Verhältnis zwischen Schweizer und ausländischen Haushalten wurde nicht erörtert). Schweizweit ist dies die höchste Quote nicht steuerpflichtiger Einwohner.
Dieses Beispiel zeigt, dass in der Schweiz die Kluft zwischen den Staatsbürgern und den Steuerpflichtigen nicht aufgehört hat zu wachsen. Einerseits wächst die Zahl der effektiv Steuerpflichtigen, d.h. Personen, die Steuern zahlen, aber über keine politischen Rechte verfügen, anderseits steigt die Zahl der Bürger im formellen Sinn (Inhaber eines Schweizer Passes und somit der politischen Rechte in der Schweiz), die keine Steuern zahlen. Dieses Ungleichgewicht ist nicht gesund. Diese konstante Entwicklung wird im Laufe der Zeit zur Grundsatzfrage der (mangelnden) demokratischen Legitimität dieses Zustandes führen. Wie kann in Ruhe in einer Gesellschaft gelebt werden, in der eine wachsende Bevölkerungsgruppe Steuern zahlt, nicht aber wählen darf, während eine andere Bevölkerungsgruppe (ebenfalls wachsend) abstimmen darf, ohne Steuern zu zahlen?
Es ist nun an der Zeit über Lösungen nachzudenken, die es erlauben, die grosse Kluft zwischen Staatsbürgern und Steuerpflichtigen zu verkleinern. Einen guten Anfang bietet die Gewährung politischer Rechte an ausländische Wohnsitzinhaber auf kommunaler Ebene.