Ohne sichtbare Gegenleistung haben die Gewerkschaften den mehrheitlich bürgerlichen Bundesrat für ein neues Sozialwerk gewinnen können – ein Novum seit der Einführung des Krankenkassenobligatoriums im Jahr 1996. Diesmal geht es um eine neue Form von Ergänzungsleistungen für ältere Langzeitarbeitslose. Der Beschluss des Bundesrates kommt einem Bruch mit den liberalen Prinzipien des Schweizer Arbeitsmarktes gleich.
Dem vermeintlichen Nutzen dieses Beschlusses sind die Fakten entgegenzuhalten. Die Erwerbsquote der Schweizer Ü55 gehört heutzutage zu den höchsten der Welt. Vor kurzem wurde gar die 75-Prozent-Marke geknackt. Seit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta im Jahr 2002 hat die Quote um satte 10 Prozentpunkte zugenommen.
Von der Verdrängung der älteren einheimischen Arbeitnehmer durch Zuwanderer kann keine Rede sein. Und sowieso: Die Zahl der seit 2002 zugewanderten ausländischen Arbeitnehmer ist numerisch betrachtet geringer als jene der Frauen, die während der gleichen Periode neu in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Doch niemand macht ernsthaft die Schweizer Mütter dafür verantwortlich, Chancen der älteren Männer auf dem Arbeitsmarkt geschmälert zu haben.
Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass ältere Arbeitnehmer in der Schweiz mit keinen Herausforderungen konfrontiert wären. Der Anteil der älteren Stellensuchenden, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind, ist in der Schweiz mit 63% tatsächlich etwas höher als im Durchschnitt der OECD-Länder. Da aber Ältere von der Arbeitslosigkeit weniger oft betroffen sind, ist das Risiko, ausgesteuert zu werden und Sozialhilfe zu beziehen, bei 55-64-Jährigen sogar etwas geringer als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen.
Auch die hohe Zahl der Frühpensionierungen wird oft als Argument für die geringen Aussichten der älteren Arbeitnehmenden angeführt. Gut 60% der Männer über 58 (aber nur 30% der Frauen) geben Frühpensionierungen als Grund für die Aufgabe der Erwerbstätigkeit an. Allerdings bietet die zweite Säule verschiedene Anreize – sowohl für einen vorzeitigen Altersrücktritt als auch für unfreiwillige Frühpensionierungen. Neuere Analysen suggerieren, dass die mit dem Alter steigenden Beitragssätze der zweiten Säule tatsächlich eine Hürde für die Wiedereinstellung der älteren Arbeitnehmer darstellen. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die eine solche Altersprogression vorsieht. Auch die allzu grosszügigen Umwandlungssätze animieren zur Frühpensionierung. Die systemwidrige Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern wird auf rund 5,1 Mrd. Fr. jährlich geschätzt.
Angesichts der tatsächlichen Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wirkt der Beschluss des Bundesrates kontraproduktiv. Letztlich öffnet sich für einen Teil der Beschäftigten ein Weg zur Pensionierung mit 58, gut 7 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter. Wie kann man dann noch als Regierung glaubwürdig eine Erhöhung des Rentenalters vertreten, die angesichts der demografischen Entwicklung eigentlich dringlich wäre?
Vor Beschlussfassung hätte man besser einen Blick nach Deutschland geworfen. Dort wurde ab Mitte der 70er Jahre der Übertritt von der Arbeitslosigkeit direkt in den Ruhestand immer wieder erleichtert, mit dramatischen Konsequenzen für die Beschäftigung: Die Erwerbsquote deutscher Männer über 60 sank von 68% im Jahr 1974 auf 28% im Jahr 1995. Erst als das Frühverrentungsalter für Langzeitarbeitslose ab 1996 wieder schrittweise von 60 auf 65 Jahre erhöht wurde, nahm die Erwerbsbeteiligung der Ü60 zu. Seit der Jahrtausendwende hat sie sich noch dynamischer als in der Schweiz entwickelt, mit einer Verdoppelung bei den Männern von 28% auf 65%.
Heute erscheinen die Schätzungen der zu erwartenden Kosten für neue Überbrückungsleistungen zugunsten älterer Arbeitsloser noch knapp vertretbar. In der Medienmitteilung des Bundesrates werden sie auf «nur» 95 Millionen pro Jahr voranschlagt. Da jedoch mit Verhaltensänderungen der Beschäftigten zu rechnen ist, werden sie rasch stark ansteigen. Das deutsche Beispiel zeigt es: Wer neue Wege in die Pensionierung schafft, muss davon ausgehen, dass sie auch beschritten werden.
Anstelle eines Griffes im Giftschrank der Arbeitsmarktpolitik hätte der Bundesrat besser beim Rahmenabkommen vorwärts gemacht und seinen Entscheid nicht weiter ausgesetzt. Das Abkommen würde die Partizipation der Schweiz am zweitgrössten Binnenmarkt der Welt nachhaltig sichern – und damit auch die Wachstumschancen. Das stellte immer die beste Arbeitsplatzgarantie dar.