Die Anlageperformance der Schweizer Pensionskassen betrug laut dem Pensionskassenbarometer der UBS in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres -2,8%. Dadurch reduzierten sich nicht nur die Vermögen der Vorsorgeeinrichtungen, sondern auch ihr Deckungsgrad.
Gemäss Swisscanto lag der durchschnittliche Deckungsgrad der Schweizer Pensionskassen Ende September 2011 bei 94,7% – wobei zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen sehr grosse Unterschiede bestehen.
Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen weisen einen mittleren Deckungsgrad von lediglich 88,2% auf. Sie sind damit um 12 Prozentpunkte schlechter gestellt als die privat-rechtlichen Konkurrenten. Aber auch innerhalb der Gruppe der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist die Streuung sehr gross. 2% dieser Vorsorgeeinrichtungen sind mit einem Deckungsgrad über 110% sehr solid aufgestellt.
Aber jede fünfte öffentlich-rechtliche Kasse operiert mit einem Deckungsgrad von 80% oder weniger – bei der Beamtenkasse des Kantons Genf (CIA) sind es gar nur 56%. Ohne Gegenmassnahmen ist in einer solchen Institution die Finanzierung von fast jedem zweiten Franken Leistung nicht garantiert.
Der Abwärtstrend setzt sich fort
Hinzu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen bis dato einen durchschnittlichen technischen Zins (Diskontierungssatz) von 3,75% verwendeten. Ab 2012 schreibt jedoch eine neue Richtlinie einen technischen Zins von 3,5% vor. Dieser tiefere Zins wird zu einer weiteren Verschlechterung des Deckungsgrads führen. Auch der anstehende Übergang von vergangenheitsbasierten Sterbetafeln – sogenannten Periodentafeln – zu zukunftsorientierten Generationstafeln, kann, wie wir schon früher berichteten, eine Verschlechterung des Deckungsgrads um weitere 5 Prozentpunkte bedeuten (vgl. Grafik).
Die Situation öffentlich-rechtlicher Pensionskassen ist also ernst. Laut einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) bräuchte es für eine Vollkapitalisierung der öffentlichen Pensionsvorsorge 25,6 Mrd. Fr. Diesen Berechnungen liegen die Zahlen per Ende 2009 zugrunde, als der Deckungsgrad öffentlich-rechtlicher Kassen noch 92% betrug. Unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen dürfte der Finanzierungsbedarf inzwischen fast doppelt so hoch sein. Zum Vergleich: Die Gesamtschulden der Eidgenossenschaft belaufen sich auf 110 Mrd. Fr.
Eine saftige Rechnung für den Steuerzahler
Wer wird diese Rekapitalisierung finanzieren? Bei privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Sanierungen tragen. Bei öffentlich-rechtlichen Kassen ist jedoch der Staat der Arbeitgeber. So sind es am Ende die Steuerzahler, die für die Zeche aufkommen. Der Kanton Genf hat bereits Zuschüsse in Höhe von 3 Mrd. bis 4 Mrd. Fr. in Aussicht gestellt. Im Kanton Zürich werden 2,6 Mrd. Fr. zurückgestellt, die über eine Erhöhung des Steuerfusses um 7% aufgebracht werden sollen.
Der Steuerzahler wird also mehrfach zur Kasse gebeten. Er muss seine eigene berufliche Vorsorge finanzieren, die Sanierung der in Not geraten staatlichen Vorsorgewerke via Steuererhöhungen mittragen und verfügt dadurch über immer weniger Einkommen, mit dem er private Ersparnisse für seine eigene Vorsorge bilden könnte. Ist das nicht Rentenklau?