Stefan Legge und Fabian Schnell, beides Adjunct Fellows von Avenir Suisse, sowie Jürg Müller, Direktor des Think-Tanks, haben die Institution SNB unter die Lupe genommen. Um die Stabilität des Schweizer Frankens langfristig zu garantieren, empfehlen die Autoren, das geldpolitische Mandat explizit in die Verfassung aufzunehmen. Heute ist dort zwar die Unabhängigkeit festgehalten, nicht aber das Ziel der Notenbank, mittel- und langfristig für stabile Preise zu sorgen. Dieses Kernmandat findet sich «nur» im Nationalbankgesetz. Die Verpolitisierung der SNB würde erschwert, wenn das Mandat wie die Unabhängigkeit Verfassungsrang genösse.

Die vorliegende Analyse zeigt zudem, dass die SNB zu einer marktneutralen Anlagepolitik verpflichtet werden sollte. Jüngst gab es vermehrt Forderungen nach einer politisch gewünschten Ausrichtung ihrer Investitionen – so etwa in klimapolitisch orientierte Anlagen oder die Äufnung eines politisch definierten Staatsfonds. Die SNB sollte stattdessen bei Aktien und Firmenobligationen zu einer «neutralen», im Sinne einer möglichst breiten, Anlagepolitik verpflichtet sein. Ausschlüsse legal operierender Unternehmen aus politischen Überlegungen wären dabei nicht möglich. Dies ist auch im langfristigen Interesse der Politik, wie die Autoren klarstellen.

Gegen eine Politisierung der Gewinnausschüttung

Schliesslich nehmen die Autoren die jüngst vermehrt im Fokus stehende Gewinnausschüttung der SNB unter die Lupe. In dieser Diskussion geht oft unter, dass die Eigenkapitalquote der SNB seit der Finanzkrise aufgrund der gewachsenen Bilanz deutlich gesunken ist. Die Risiken für die Nationalbank als «Unternehmen» haben sich damit erhöht. Politisch motivierte höhere Ausschüttungen an Bund und Kantone könnten die Institution destabilisieren.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist klar, dass die Frage der Gewinnausschüttung keinen politischen Sonderinteressen ausgesetzt sein darf. Am besten erreicht man dies durch eine direkte Rückverteilung der SNB-Gewinne an die Bevölkerung. Der politische Druck auf eine höhere Ausschüttung würde dank dieser «Zersplitterung» der Ansprüche nachlassen.

110 bis 440 Franken pro Person und Jahr

Die SNB hätte somit jedes Jahr autonom ihre Gewinnausschüttung festzulegen. Dabei behält sie so viel Gewinn ein, wie zur Erfüllung ihres Mandats notwendig ist. Der übrige Gewinn geht an die Bevölkerung. Diese Ausschüttung könnte analog zur bereits bestehenden Rückverteilung der CO₂-Abgabe über die Krankenkassenprämien oder durch Steuergutschriften erfolgen.

Um die Grössenordnung abzuschätzen, kann man die Ausschüttungen der letzten 20 Jahre zu Rate ziehen. Diese bewegten sich meistens zwischen einer und vier Milliarden Franken pro Jahr, oder umgerechnet 110 bis 440 Franken pro Person.