Strommarkt. Ein Begriff, der oft benutzt wird, jedoch kaum dem ökonomischen Ideal eines Marktes entspricht. So ist der Schweizer Strommarkt durch verschiedenste Eingriffe verzerrt. Angebotsseitig decken mit Axpo, Alpiq, BKW, CKW, Repower und EOS (als Holding) sechs Unternehmen den grössten Teil des Marktes direkt oder indirekt über ihre Aktionäre (lokale Energieversorger, Kantone und Gemeinden) ab. Auf der Nachfrageseite können in der Schweiz grössere Stromkunden (Jahresverbrauch von über 100’000 kWh) erst seit 2009 ihren Anbieter frei wählen, für alle andere Kunden soll dies ab 2018 möglich sein. Von der Menge her ist heute damit erst rund die Hälfte des Marktes liberalisiert.
Zusätzlich ist der Einfluss des EU-Marktes zu berücksichtigen, der – trotz einem höheren Liberalisierungsgrad als in der Schweiz – auch nicht einem perfekten Markt entspricht. Aufgrund technischer Bedingungen (Verbindungskapazitäten), öffentlicher Beteiligungen an Stromerzeugern, nationaler Industriepolitik (insbesondere Frankreich) sowie politischer Entscheide (Energiewende in Deutschland) sind in den EU-Mitgliedsländern die Stromtarife sehr unterschiedlich.
Wirtschaftliche Herausforderungen für das Schweizer Strommarkt-Modell
Bis vor rund fünf Jahren funktionierte das Schweizer Modell für die lokalen Stromkonzerne. Der grenzüberschreitende Stromhandel (insbesondere die Abdeckung der Mittagsspitzen) und stabile Abnahmeverhältnisse im Inland (regionale Monopole, Überwachung durch die ElCom) bescherten den Stromkonzernen und ihren öffentlichen Eigentümern stattliche Gewinne. Zuerst schleichend, in den letzten Jahren aber immer deutlicher verdüsterten sich die finanziellen Ergebnisse. Vereinzelt herrscht auf kantonaler Ebene bereits die Befürchtung, die Bilanz des eigenen Stromkonzerns dereinst mit Steuergeldern sanieren zu müssen.
Die goldenen Zeiten für die Schweizer Stromwirtschaft und ihre öffentlichen Eigentümer scheinen, zumindest vorübergehend, vorbei zu sein. Der Hauptgrund liegt im tiefen europäischen Grosshandelspreis, der so stark gesunken ist, dass er heute oft unter den Gestehungskosten für Schweizer Strom liegt. Die Spot-Preise (Swissix Base) schwanken zwischen 3 und 4 Rappen pro kWh, die Gestehungskosten, beispielsweise bei den Schweizer Kernkraftwerken, betragen aber zwischen 4 und 6 Rappen pro kWh. Auch die Wasserkraft hat zu kämpfen, mit Gestehungskosten von 5 und mehr Rappen pro KWh. Neue Investitionen werden dadurch unattraktiv. Nur aufgrund des langen Planungshorizontes von Jahrzehnten wurden bereits früher beschlossene Wasserkraft-Projekte umgesetzt (zum Beispiel Linthal-Limmern). Unter der gegebenen Marktsituation heute neue Kernkraftwerke zu planen, ergibt wirtschaftlich ebenfalls kaum Sinn. Die Gestehungskosten einer kWh aus einem neuen Kernkraftwerk betragen zwischen 6 und 7 Rappen.
Unterschiedliche Ursachen für den tiefen Handelspreis von Strom
Aus Schweizer Perspektive hat das Ungleichgewicht zwischen Gestehungskosten und dem Handelspreis viele Ursachen. Dazu gehören:
- Die Schweiz ist Preisnehmerin. Der Schweizer Stromgrosshandelspreis leitet sich aus den Preisen der Nachbarländer ab, weil die Schweiz viel grenzüberschreitenden Handel hat (bzw. die Netzkapazitäten dazu), und weil die Schweiz über keine preissetzenden (fossilen) Kraftwerke verfügt.
- Der starke Franken. Alleine durch die Schwäche des Euros verbilligte sich in den letzten fünf Jahren der Preis für EU-Strom in der Schweiz um über 15%.
- Die schleppende konjunkturelle Entwicklung in Europa. Statt der anvisierten 1.5% wuchs das reale Bruttoinlandprodukt der EU 2010-2014 im Durchschnitt gerade einmal mit 1% pro Jahr. In der gleichen Zeitperiode nahm die Nachfrage nach Strom um 1% pro Jahr ab.
- Die Kosten für die Primärenergieträger haben sich verringert. Thermische Kraftwerke profitieren von tiefen Preisen bei Erdöl und Kohle. Ihre Gestehungskosten sind mit 2 bis 4 Rappen pro kWh konkurrenzfähig.
- Der tiefe Preis für CO2-Zertifikate. Der Preis für den Ausstoss einer Tonne CO2 ist in Europa in den letzten fünf Jahren von 17 Euro auf rund 5.50 Euro gefallen. Die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate basierte auf der zu optimistischen Annahme eines Wirtschaftswachstums der EU von 1.5%.
- Die Subventionierung des Stroms aus nachhaltigen Quellen. Insbesondere Deutschland subventioniert die Stromproduktion aus Wind und Sonne mit rund 20 Mrd. Franken pro Jahr. Dies verzerrt die Preise, nicht subventionierte Energiequellen werden weniger kompetitiv.
- Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien. Das deutsche «Erneuerbare-Energien-Gesetz» (EEG) wirkt so, dass Kraftwerke mit anderen Primärenergieträgern aufgrund des Merit-Order-Effekts benachteiligt werden.
Die heutige Marktsituation ist damit, zumindest teilweise, das Ergebnis politischer Entscheide und Eingriffe ins Marktgleichgewicht. Für eine Ausgangslage näher am Markt wären insbesondere folgende acht Massnahmen umzusetzen:
- Keine Subventionierung. Auslaufenlassen der bereits eingegangenen Verpflichtungen, Verzicht auf weitere Subventionen jeglicher Art. Dies gilt für alle Energieträger in der Schweiz und der EU, um die entsprechenden Marktverzerrungen aufzuheben.
- Rein marktwirtschaftliche Ausrichtung der Stromkonzerne. Betreffende Unternehmen in öffentlichem Besitz müssen sich nicht mehr zusätzlich an expliziten oder impliziten politischen Vorgaben orientieren, sondern können unabhängig auf dem Markt agieren.
- Technologieneutralität der Stromerzeugung. Gesetzliche Vorgaben, mit welcher Technologie die Energieerzeugung zu erfolgen hat (Stichwort Energiewende), sind ersatzlos zu streichen. Energie soll mit der Technologie produziert werden, die am wirtschaftlichsten ist.
- Internalisierung aller Externalitäten der Stromerzeugung. Dazu gehört neben den Kosten für den Ausstoss von CO2 (und anderer Schadstoffe) auch die kritische Überprüfung der heute eingerechneten Schadenskosten im Falle eines Atomunfalls. Eine Deckung der Differenz zwischen Versicherungssumme und effektivem Schaden durch den Staat oder betroffene Private ist auszuschliessen.
- Einpreisung aller Stilllegungs- und Rückbaukosten. Die Kosten für Stilllegung und Rückbau von Anlagen, nicht nur der Kernkraft, müssen in den Strompreis einfliessen. Bestehende Schätzungen müssen kritisch überprüft werden, um den Steuerzahler als «Finanzierer der letzten Zuflucht» nicht zu belasten.
- Vollständige Öffnung des Marktes. Verbraucher jeglicher Grösse sind frei in der Wahl des Stromanbieters. Stromanbieter sind ebenso frei in der Preisgestaltung und -differenzierung.
- Konsequente Integration in den europäischen Strommarkt. Die rechtlichen und technischen Hürden, insbesondere die Erhöhung der Transformatoren-Leistung, sind möglichst rasch zu beseitigen. Dies erhöht den Wettbewerb.
- Klare Zuweisung der Zuständigkeit und Kompetenzen für das Management der Versorgungssicherheit. Für die Schweiz könnte Swissgrid oder die ElCom als neutrale Instanz diese Aufgabe übernehmen. Am ökonomisch sinnvollsten, sofern die Transformatoren-Leistung bereitsteht, ist eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene. Ein europäischer Kapazitätsmechanismus kann einfacher den Ausfall von mehreren Kraftwerken in einer Region kompensieren und mit geringerem Aufwand Netzstabilität garantieren als dies nationale Lösungen gewährleisten.
Die genannten Massnahmen zielen darauf ab, eine «First Best»-Situation und damit ein Idealbild des Strommarktes zu erreichen. Dies nicht um des reinen Marktes willen, sondern um im Markt einen Zuteilmechanismus zu haben, der knappe Güter wie Strom dorthin lenkt, wo er den grössten wirtschaftlichen Nutzen stiftet. Der Verschwendung, wie sie in der heutigen Marktverfassung vermutet werden kann, wird so wirksam entgegengetreten.
Die Umsetzungschancen der oben aufgeführten Massnahmen sind jedoch als insgesamt gering einzuschätzen, wie jüngste Entscheide des Parlaments zeigen. Insbesondere müssten die Massnahmen europaweit zur Anwendung gelangen, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Interessengruppen, Nationalismen und Schwierigkeiten, sich auf konkrete Zahlen zu einigen, dürften deshalb die Umsetzung blockieren. Der heutige Strommarkt ist unter rein ökonomischen Gesichtspunkten nur eine «Second Best»-Lösung. Es kann deshalb wertvoll sein, die aufgeführten Massnahmen als Richtschnur aufzufassen, um neue Eingriffe in den Strommarkt auf ihre marktverzerrende Wirkung hin abzuklopfen.