Seit Irland 2004 als erster europäischer Staat ein restriktives Rauchverbot in Restaurants und Bars durchgesetzt hat, sind dem Land viele weitere gefolgt. Auch in der Schweiz gab es bald Nachahmer, zuerst auf kantonaler, dann auch auf eidgenössischer Ebene. Bis zum 23. September 2012 wurden alle Verschärfungen vom Stimmvolk angenommen. Die Initiative «Schutz vor Passivrauchen » der Lungenliga, welche ein einheitliches und striktes Rauchverbot in Restaurants forderte, war das erste Regulierungsvorhaben in diesem Bereich, das beim Schweizer Stimmvolk durchfiel. Nach dem Nein bleibt ein Flickenteppich unterschiedlicher Gesetze. Nun sind erste Bestrebungen im Gang, einzelne kantonale Rauchverbote wieder aufzuweichen. Mein Vorschlag soll einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten und aufzeigen, wie dem vorhandenen Raucherbedürfnis in Restaurants in begrenztem Rahmen Rechnung getragen werden kann.
Restaurantbesitzer sollen neu die Möglichkeit erhalten, auf einer Auktion eine Raucherlizenz zu ersteigern, die es ihnen erlaubt, einen bedienten Raucherbereich in ihrem Lokal anzubieten. Ausser in unbedienten Fumoirs wird Rauchen in allen anderen Restaurants verboten. Die Raucherlizenzen sollen eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Um Preisabsprachen zu verhindern, erfolgt die Versteigerung über eine verdeckte Erstpreisauktion. Als Vorbild dient die Versteigerung von Mobilfunklizenzen, mit welcher der Bund 2012 Einnahmen von knapp einer Milliarde Franken generierte.
Die Umsetzung eines solchen Vorhabens muss auf eidgenössischer Ebene erfolgen und wird erfolgreich sein, wenn die Interessen der folgenden vier Anspruchsgruppen miteinbezogen werden: Staat, Restaurantpersonal, Restaurantbesitzer und Kunden.
Da sich bei einer schweizweiten Auktion die Lizenzen auf wirtschaftlich starke Zentren konzentrieren würden, wird vorgeschlagen, diese kantonal zu versteigern. Pro 50 000 Einwohner könnten zwei Lizenzen angeboten werden: eine für kleinere Restaurants (bis 80 Quadratmeter) und eine andere für grössere (ab 81 Quadratmeter). Falls davon ausgegangen wird, dass jeweils auf die nächsten 50 000 Einwohner aufgerundet wird, um auch kleinen Kantonen zu Raucherrestaurants zu verhelfen, ergeben sich pro Kategorie 171 und gesamthaft 342 Raucherrestaurants in der Schweiz. Verglichen mit den 28 624 Gastrobetrieben ist diese Zahl bewusst klein gehalten, um einen relativ hohen Preis für die Lizenzen sicherzustellen. Die in der Auktion generierten Einnahmen fliessen je zur Hälfte in die Tabakprävention und die kantonalen Kassen. Dies vor dem Hintergrund, die Bevölkerung weiterhin für die Risiken des Rauchens zu sensibilisieren und die Kantone durch die zusätzlichen Einnahmen für den Vorschlag zu gewinnen. Als Lizenznebenbedingung wird festgeschrieben, dass dem Restaurantpersonal, welches dem Passivrauchen ausgesetzt ist, ein höherer Lohn ausbezahlt wird und es so eine angemessene Entschädigung für das zusätzliche Gesundheitsrisiko erhält.
Die Restaurantbesitzer bekommen dank der Auktion die Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben. Durch die geringe Anzahl Raucherrestaurants ist sichergestellt, dass die Lizenzausgaben den rauchenden Kunden weiterverrechnet werden können. Mit einer Lizenzlaufzeit von zehn Jahren ist auch die Investitionssicherheit gewährleistet.
Der grösste Nutzniesser dieses Vorschlags ist der Kunde. Obwohl er bereit sein muss, etwas mehr für Getränke und Verpflegung auszugeben, gewinnt er die Freiheit, in einem bedienten Restaurant eine Zigarette oder eine Zigarre zu geniessen. Mit der Versteigerung von Raucherlizenzen ermöglicht die Schweiz ein Geschäftsmodell, von dem nicht nur Raucher und Restaurantbesitzer, sondern auch Restaurantpersonal und Staat profitieren können.
* Martin Eschenmoser ist Masterstudent in Accouting and Finance an der Universität St. Gallen.
Dieser Text erschien in der Sonderbeilage «Reformideen – Rohstoff für die Schweiz» des Schweizer Monats (Sonderthema 9/Februar 2013).
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